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Evangelist in Spanien sieht sich mit Vorwürfen konfrontiert
 
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel
 
(Name und Ort der Red. bekannt), 06-03-2010:
Für mich stellt sich in erster Linie die Frage, ob der Kirchenleitung bzw. den örtlich Verantwortlichen die erstaunliche weltweite „Karriere“ des Herrn L. während der letzten 20 Jahre bekannt war – und zwar bevor er in irgendein Amt berufen wurde, nicht erst bei den „Beförderungen“. Wenn nicht, wäre weiter zu fragen, warum nicht zunächst in den früheren Gebietskirchen nachgefragt wurde bzw. warum die dortigen Verantwortlichen keine entsprechenden Warnungen ausgesprochen haben.

Früher war die erste Voraussetzung für eine Amtseinsetzung – und zwar schon ins Unterdiakonenamt – ein tadelloser Ruf. Fälle wie der hier geschilderte lassen leider befürchten, dass inzwischen andere Kriterien im Vordergrund stehen. Dann ist aber der Schaden für die NAK vorprogrammiert …

(Name und Ort der Red. bekannt), 04-03-2010:
Es ist schwierig, sich vor der Berufung in ein Amt verlässlich darüber zu informieren, ob hier infolge charakterlicher Mängel besser von der Berufung Abstand genommen werden sollte. Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit, von einem Anwärter auf eine Vertrauensstellung - und ein Seelsorger ist das sicherlich - mindestens ein polizeiliches Führungszeugnis beibringen zu lassen. Inwieweit die NAK das verlangt, vermag ich nicht zu beurteilen. Früher, als Amtseinsetzungen ad hoc erfolgten, ohne die Betroffenen vorher in Kenntnis zu setzen, konnte das nicht der Fall gewesen sein. Immerhin waren die meisten Aspiranten bestens bekannt. Heute sieht das vielfach anders aus.

Zusätzlich wäre es sicherlich ratsam, eine Selbstauskunft zur finanziellen Situation zu verlangen. Es zeigt sich immer wieder, dass bei finanziellen Zusammenbrüchen von Unternehmen und von Privatpersonen ernsthaft Geschädigte zurückbleiben, denen gegenüber der Schuldner mit den Schulden auch Schuld auf sich lädt, gleichgültig, ob er sich damit strafbar macht oder nicht.

Trotzdem wird man auch damit nicht alle Probleme eliminieren können, denn es stellen sich dann immer noch die Fragen:

Müssen derartige Überprüfungen wiederholt werden und wenn ja, in welchen Abständen und aus welchen Anlässen?

Ist es überhaupt in jedem Staat möglich, derartige Auskünfte zu erlangen und wie zuverlässig sind sie?

Wie reagiert man beim Eintritt unverschuldeter Probleme? Die Betroffenheit der Geschädigten ist deshalb nicht geringer.

Wie kann die KL präventiv reagieren, ohne in die Gefahr zu geraten, böswilligen Anschuldigungen aufzusitzen?

Für den letzten Fall hat es vor einigen Jahren ein konkretes Beipiel gegeben:

Ein NAK-Amtsträger, der Gynäkologe ist, wird von einer Patientin beschuldigt, sich ihr unter Ausnutzung ihrer situativen Hilflosigkeit unsittlich genähert zu haben. Der Fall wird in der regionalen Presse ausführlich behandelt - allerdings ohne die Seelsorgetätigkeit des Arztes zu erwähnen. Die Stimme des (Kirchen-)Volkes verlangte die sofortige Entfernung aus dem Amt, zumindest aber das Ruhenlassen des Amtes bis zur Klärung des Vorwurfes. Natürlich wussten die "gut unterrichteten Kreise" sofort von Eindrücken zu berichten, die schon längst auf den zweifelhaften Charakter des Betroffenen schließen ließen. Das alles hatte zwar nichts mit den konkreten Vorwürfen zu tun, ließ sich aber nun wunderbar anbringen.

Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich sehr langsam. Letztlich stellte sich heraus, dass an den Vorwürfen nichts, aber auch gar nichts, dran war. Die Presse aber hatte das Interesse an dem "Fall" verständlicherweise verloren - only bad news are good news. Hätte die KL so reagiert, wie es Volkes Wille gewesen wäre, so wäre dem Amtsträger bitteres Unrecht geschehen.

Das soll keine Verteidigung des hier in Rede stehenden Evangelisten L. sein, denn den kenne ich nicht - und seine Kontrahenten genauso wenig. Es bleibt daher ausschließlich die Frage, ob die KL tatsächlich von den früheren Aktivitäten L.’s wusste, ob sie daraus schließen durfte, dass L. unlauter handeln würde, ob die aktuellen Vorwürfe so substantiiert sind, dass bei Beurteilung L.’s Berücksichtigung hätten finden müssen. Ich würde mich dabei weder auf die Veröffentlichung in einem (s.v.) deutschsprachigen Käseblatt in Spanien verlassen noch auf Quo vadis.

Wichtig und zur Schadensbegrenzung unerlässlich scheint mir nun, dass die Leitung des Bezirkes Schweiz ihre Entscheidungen hinsichtlich L.’s offen kommuniziert.

Michael Koch aus Wuppertal, 04-03-2010:
[zitat]leider fehlt in ihrer Erklärung zum Thema L. ein ganz wichtiger Aspekt: Dass nämlich die KL VOR der Berufung des L. zum Evangelisten über das dubiose Geschäftsgebahren von verschiedenen Stellen informiert worden war.[/zitat]

Dazu habe ich keine Informationen. Die Frage, die sich dazu sicherlich stellt: Wenn es diese Informationen gab, wie sie behaupten, an wen gingen sie genau, woher kamen sie, was beinhalteten sie, war das glaubwürdig und hätte sich daraus ableiten lassen können, dass die Berufung nicht vorgenommen werden soll?

[zitat]Dass Gemeindemitglieder im Auftrag des beurlaubten Ev. beschimpft und vor allem massiv bedroht wurden, übersieht man geflissentlich?[/zitat]

Auch dazu liegen mir keine Informationen vor. quovadis ist für mich keine glaubwürdige Quelle und ich kann nicht überprüfen ob Schreiber dort auch tatsächlich die sind, für die sie sich ausgeben.

(Name und Ort der Red. bekannt), 04-03-2010:
Hallo M. Koch,
leider fehlt in ihrer Erklärung zum Thema L. ein ganz wichtiger Aspekt: Dass nämlich die KL VOR der Berufung des L. zum Evangelisten über das dubiose Geschäftsgebahren von verschiedenen Stellen informiert worden war. Viele Menschen müssen demnach die Berufung L. zum EV. als Antwort aus Zurüch verstehen.
Ob die KL in diesem Fall der Wahrheit die Ehre gibt?
Ich weiß es nicht! Verkündete L. doch nach einem GD in der Gemeinde Denia: ER habe die KL um Beurlaubung gebeten, um Schaden von der Kirche abzuwenden. Außerdem seien alle Vorwürfe gegen ihn unwahr!
Dass Gemeindemitglieder im Auftrag des beurlaubten Ev. beschimpft und vor allem massiv bedroht wurden, übersieht man geflissentlich?
LG

Michael Koch aus Wuppertal, 04-03-2010:
[zitat] bamifika, Wenn ich lese: "Die dubiose Unternehmertätigkeit L.s ist freilich nicht unbedingt ein Grund, ihm ein kirchliches Amt zu verweigern...." kann ich über solch eine Ansicht ich nur staunen! Wenn ich den Satz richtig interpretiere, ist es völlig wurscht was ein AT als Privatmann treibt.[/zitat]

Das ist falsch interpretiert. Es geht vielmehr darum: Soll ich von der NAK im allgemeinen erwarten, dass sie vor der Berufung in ein kirchliches Amt den betreffenden Kandidaten nach Handelsregistereinträgen und möglichen Gerichtsurteilen abklopft, seine Geschäftspartner kontaktiert und diese zu dessen Zahlungsmoral befrägt usw.? - Ich meine, das kann nicht sein! Es wäre eine Bespiezelung ohne Beispiel und würde von der Kirche verlangen, eine entsprechende Stasi-Struktur aufzubauen.

Die zweite Frage ist, wie geht man mit Vorwürfen um, die während der Amtsträtigkeit auftreten und wie weit dürfen hier private Tätigkeiten mit kirchlichen Tätigkeiten verquickt werden? In diesem Beispiel geht es u.a. um die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Das ist - zumal in der heutigen Zeit - gar nicht so eine Seltenheit und ansich nicht verwerflich. Gleichwohl ist damit viel Leid bei den Mitarbeitern verbunden, die evtl. Löhne nicht ausbezahlt bekommen und bei den Lieferanten, deren Rechnungen nicht beglichen werden können. Soll man dann den Betreffenden (wenn er ein kirchliches Amt trägt) einfach absetzen?

Wenn die NAK ein kritisches Auge auf ihre als Unternehmer tätigen Amtsträger haben soll, dann müsste sie auch nicht nur vor der Ordination sondern auch danach laufend den Handelsregister kontrollieren, Insolvenz-Verfahren im Auge behalten usw. - Ich glaube aber, dass es tatsächlich sinnvoller ist, primär die kirchliche Tätigkeit als Ausgangspunkt für die Eignung in ein Amt herzunehmen. Als zweites kann man dann betrachten ob er (und in die Zukunft gesprochen: sie) straffällig geworden sind oder werden, und dann muss man entscheiden, ob die Straftat evtl. so schwerwiegend ist, dass sie der Berufung entgegensteht. Erst im letzten Schritt würde ich nach evtl. Meinungen über den Betreffenden in der Öffentlichkeit gehen.

[zitat]Außerdem wird in dem Artikel übersehen, dass z. B. Menschen durch Nicht-Zahlung von Sozialabgaben durch L. nach Beendigung ihrer Tätigkeit für die Firma ATS an den finanziellen Ruin getrieben wurden.[/zitat]

Das ist bis jetzt ein Vorwurf und mir fehlt dazu der Beleg.

(Name und Ort der Red. bekannt), 03-03-2010:
Nun ja, ich verfolge die Diskussion in den Foren. Sollte die Schweizer KL tatsächlich vorab von den Ungereimtheiten im Falle des AT L. erfahren haben, so beweißt es wenig Fingerspitzengefühl, wenn man ihn dann noch schnell zum Evangelisten erhebt. Es ist zu lesen, dass die Vorwürfe nachprüfbar gewesen wären. (Behörden, ect.)Zudem frage ich mich, ob ein AT nicht doch eine Art Vorbildfunktion besitzen sollte, was mir aber hier nicht gegeben erscheint, wenn der Artikel von einer "dubiosen Unternehmertätigkeit" berichtet. Man konnte auch lesen, dass sich ein junger Glaubensbruder für seine Recherchen und seinen Einsatz für Wahrheit und Gerechtigkeit von einem anderen Gemeindemitglied bedrohen und beschimpfen lassen mußte. Der Drohende konnte nicht einsehen, warum man einen "gotterlesenen Evangelisten" zu richten beginnt. (Costa Brava Nachrichten) Dann las ich noch was von einem Haftbefehl gegen L. aus den USA von 1996. (Wahrscheinlich durch Flucht den Behörden entgangen?) Dann, anscheinend neu, eine Anzeige gegen L. aus Berlin....usw.,usw.,usw. Die Kirche hat sich mit der Ordination zum Evangelisten bestimmt keinen Gefallen getan. Außerdem bleibt anzumerken, dass die Kirche immer behauptet hat, dass Amtsträger auch!!! (nicht nur) durch göttliche Hinweise in ein Amt kommen. Der Fall L. zeigt hier nochmal ganz deutlich, dass dem wohl nicht so sein kann. Oder würde Gott diesen AT tatsächlich zum Seelsorger auserwählt haben? Kann ich mir nicht vorstellen.

MfG an die Leser

(Name und Ort der Red. bekannt), 03-03-2010:
Wenn ich lese:
"Die dubiose Unternehmertätigkeit L.s ist freilich nicht unbedingt ein Grund, ihm ein kirchliches Amt zu verweigern...."
kann ich über solch eine Ansicht ich nur staunen! Wenn ich den Satz richtig interpretiere, ist es völlig wurscht was ein AT als Privatmann treibt. Ist es nur der Mangel an geeigneten Personen für ein Amt in der NAK oder steckt mehr dahinter, dass L. ins Evangelistenamt berufen wurde, obwohl die KL VOR der Ordinantion Kenntnis über die dubiosen Vorgänge um L. hatte?
Außerdem wird in dem Artikel übersehen, dass z. B. Menschen durch Nicht-Zahlung von Sozialabgaben durch L. nach Beendigung ihrer Tätigkeit für die Firma ATS an den finanziellen Ruin getrieben wurden. All dieses und noch viel mehr spielt für die Berufung in das Evangelistenamt keine Rolle?
Außerdem überlässt man angagierte Brüder der Gemeinde Denia, die sich in ihrer Not hilfesuchend an ihre Apostel gewand haben, sich selbst. Es ist offensichtlich, dass die KL hinter L. steht. Es wurde verbreitet, dass ein Bruder der Gemeinde, der einen anderen verbal angegriffen und bedroht hatte, sich bei dem Opfer entschuldigt hätte. Nur leider kam die Entschuldigung nicht bei dem Opfer an!
Es wird von Beschimpfungen von Kirchenmitgliedern berichtet, nicht aber, was dem vorausgegangen war.
Mit dem heutigen Artikel haben sich die Verantwortlichen der Kirche keinen Gefallen getan, im Gegenteil!